JahresBeitragstabelle 2024/2025


Liebe Mitglieder des BZV Waldbreitbach  

Die Jahresbeiträge für den BZV Waldbreitbach, den Deutschen Imkerbund e.V., den Imkerverband Rheinland e.V. und für die Rechtsschutzversicherung sind für das Jahr 2025 zu entrichten.

Es gibt eine Veränderung in der Beitragshöhe.

Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen: 

Vollmitglieder unabhängig von der Völkerzahl:

 

Grundbeitrag (inkl. 6,92 € Vereinsbeitrag)                                40,20 €

Imker - Globalversicherung                                                        1,50 €

DIB-Werbebeitrag je                                                                   0,26 €

Jungimker sind Imker ohne eigenes Einkommen ab Geburtsjahr 2000 mit nicht mehr als 9 Bienenvölkern

Grundbeitrag (inkl. 6,92 € Vereinsbeitrag)                               16,92 € Imker - Globalversicherung                                                        1,50 € DIB-Werbebeitrag je Bienenvolk                                                0,26 €

Ehrenmitglieder sind Imker ab Geburtsjahr 1945 und gleichzeitig mind. 25 Jahre Vereinsmitgliedschaft (auf Antrag des Vereins)

Grundbeitrag (inkl. 5,50 € Vereinsbeitrag)

entfällt bei 0 Bienenvölkern                                                      35,20 €

Imker – Globalversicherung / entfällt bei 0 Bienenvölkern                                                                            1,50 €

 

DIB-Werbebeitrag je Bienenvolk                                                0,26 €

Passive Mitglieder (ohne Bienenvölker und ohne Versicherungsschutz)

Grundbeitrag (inkl. 6,92 € Vereinsbeitrag)                               32,42 €

Freiwillige Ergänzungsversicherung (bitte bei der Überweisung vermerken)

Stufe 1 – 20,00 €  Versicherungssumme    5 000,00 €

Stufe 2 – 30,00 €  Versicherungssumme  10 000,00 €

Stufe 3 – 40,00 €  Versicherungssumme  20 000,00 €

Rechtsschutzversicherungsschutz besteht für:

-       alle Vollmitglieder

-        alle Jungimker

-        Ehrenmitglieder mit mindestens einem Bienenvolk

Das Merkblatt „Imkerversicherungen“ steht im Internet zum Download unter www.imkerverbandrheinland.de zur Verfügung.

Anders verhält es sich bei den Versicherungsleistungen der Berufsgenossenschaft (Einzelheiten siehe www.lsv.de). Bundeseinheitlich ist verpflichtend geregelt, dass Imker mit mehr als 25 Bienenvölkern sich bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anmelden müssen. Die Anmeldung muss jeder Imker selbst vornehmen. Ab 26 Völkern besteht Kraft Gesetz die Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Es wird dringend empfohlen, dass sich die in Frage kommenden Imker bei der Berufsgenossenschaft melden. Das Bestehen der Imkerunfallversicherung und der gesetzlichen Versicherung bei der Berufsgenossenschaft führt im Schadensfall nicht zu einem Leistungsverlust wegen Doppelversicherung. Hier die Anschrift der zuständigen Berufsgenossenschaft für Rheinland-Pfalz:

 

Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Bartningstraße 57

64289 Darmstadt

Alle Bienenstände und Bienenvölker müssen bei der Kreisverwaltung Neuwied (Außenstelle: Gesundheit, Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Veterinärwesen), Ringstr. 70, 56564 Neuwied gemeldet sein.

Alle Bienenvölker müssen ebenfalls bei der Tierseuchenkasse, Burgenlandstr. 7, 55543 Bad Kreuznach gemeldet sein. Seit 2021 besteht eine Beitragspflicht. Jeder Imker Imker muss seine Völker selbst bei der Tierseuchenkasse melden. Der Verein kann das nicht mehr in Form einer Sammelmeldung übernehmen.

Überweise bitte den für Dich zutreffenden Betrag auf unser bekanntes Vereinskonto bis spätestens 12.12.2024

Achtung: Neue Bankverbindung wegen Fusion der VR-Bank 

Bienenzuchtverein Waldbreitbach - IBAN :   DE13 5776 1591 0092 0000 00 (VR-Bank RheinAhrEifel eG)

Verwendungszweck: M-Beitrag 2025, Name, Völkeranzahl, ggf. Ergänzungsvers. Stufe

Mit freundlichem Imkergruß

Manuel Salzer

1. Vorsitzender Bienenzuchtverein Waldbreitbach